Experte als Bausachverständiger für Massiv-, und Holzrahmenbauweise

Umfassende Beratung und detaillierte Analysen aus Meisterhand.

Als Bausachverständiger biete ich Ihnen professionelle Unterstützung in allen Phasen Ihres Bauvorhabens an. Mein Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit Ihres Projekts zu gewährleisten.

Zertifizierter
Bausachverständiger

Nach DIN EN ISO / IEC 17024

Warum ich der richtige für Sie bin?

Geprüfter Sachverständiger

Beim Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Insgesamt 21 Jahre Erfahrung in der Baubranche!

8 Jahre Erfahrung als Bauleiter

Meisterbrief in der Baubranche

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Eigentümer, Kaufinteressenten, Bauherren, Unternehmen sowie Rechtsanwälte und Gerichte bei der fachlichen Beurteilung von Gebäuden, Bauleistungen und feststellbaren Schäden an Bauwerken.

Die Grundlage meiner Tätigkeit bildet eine langjährige praktische Erfahrung in der Baubranche sowie die kontinuierliche Auseinandersetzung mit technischen Regelwerken und Schadensbildern im Hochbau. Dadurch ist eine fachlich fundierte Bewertung sowohl von Neubauten als auch von Bestandsimmobilien möglich.

Gutachten zu Schäden an Gebäuden

Bei Schäden an Gebäuden, beispielsweise durch Feuchtigkeit, Rissbildungen oder Ausführungsfehler, kann eine sachverständige Begutachtung zur technischen Einordnung beitragen.

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung werden vorhandene Schadensbilder dokumentiert und aus technischer Sicht bewertet. Soweit möglich werden bauphysikalische Zusammenhänge sowie mögliche Ursachen erläutert.

Die Ergebnisse können in Form eines Privatgutachtens oder einer fachlichen Stellungnahme zusammengefasst werden.

Gutachten anfragen →

Bauabnahme mit Sachverständigem

Die Bauabnahme stellt einen wesentlichen rechtlichen Schritt im Bauprozess dar. Mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist und es kommt regelmäßig zur Umkehr der Beweislast.

Im Rahmen einer Begleitung bei der Bauabnahme werden zugängliche Bauteile im Rahmen einer stichprobenartigen Sichtprüfung auf erkennbare Mängel oder Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Bauleistung überprüft.

Festgestellte Auffälligkeiten können dokumentiert und im Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

Bauabnahme vereinbaren →

Kaufberatung beim Immobilienerwerb

Beim Erwerb einer Immobilie kann eine sachverständige Einschätzung helfen, den erkennbaren baulichen Zustand eines Gebäudes besser einzuschätzen.

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung werden zugängliche Bauteile sowie sichtbare Auffälligkeiten bewertet. Ziel ist eine fachliche Einschätzung des zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Zustands der Immobilie.

Die Begutachtung kann als technische Entscheidungsgrundlage für Kaufinteressenten dienen.

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Baubegleitende Qualitätskontrolle

Während der Bauphase können einzelne Bauabschnitte sachverständig begleitet werden. Dabei erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung ausgewählter Bauleistungen.

Die Ausführung wird dabei im Hinblick auf erkennbare Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie von der vereinbarten Bauleistung betrachtet.

Festgestellte Auffälligkeiten können dokumentiert und dem Bauherrn zur weiteren Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Baubegleitung anfragen →

Beweissicherung

Eine Beweissicherung dient der Dokumentation des baulichen Zustands eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Dies kann beispielsweise vor Beginn von Bauarbeiten, bei bereits vorhandenen Schäden oder im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen sinnvoll sein.

Der vorhandene Zustand wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung fotografisch und schriftlich dokumentiert.

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Begutachtung von Mängeln während der Gewährleistungszeit

Treten während der Gewährleistungszeit Auffälligkeiten oder Schäden auf, kann eine sachverständige Begutachtung zur technischen Einordnung beitragen.

Dabei wird geprüft, ob feststellbare Mängel vorliegen und wie diese aus technischer Sicht zu bewerten sind.

Die Ergebnisse können in einer fachlichen Stellungnahme oder einem Privatgutachten dokumentiert werden.

Mängel begutachten lassen →

Beratung zu möglichen Sanierungsmaßnahmen

Bei vorhandenen Schäden oder baulichen Auffälligkeiten kann eine sachverständige Einschätzung zu möglichen technischen Lösungsansätzen beitragen.

Dabei werden technische Zusammenhänge erläutert und mögliche Maßnahmen zur Instandsetzung oder Schadensbehebung besprochen.

Beratung anfragen →

Hinweis zum Umfang der Begutachtung

Begutachtungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, grundsätzlich im Rahmen einer zerstörungsfreien Sichtprüfung des zum Zeitpunkt der Besichtigung zugänglichen und erkennbaren baulichen Zustands.

Nicht zugängliche Bauteile, verdeckte Konstruktionen sowie zerstörungsfrei nicht erkennbare Mängel können im Rahmen einer solchen Begutachtung regelmäßig nicht beurteilt werden.

Kontaktanfrage

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beurteilung und Behebung von Schäden an Ihrem Gebäude? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen und eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Nutzen Sie das Kontaktformular oder erreichen Sie mich direkt per Telefon oder E-Mail. Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Expertise zur Seite zu stehen und gemeinsam mit Ihnen die besten Wege zur Sicherung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie zu finden. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt und schnellstmöglich beantwortet.

FAQ – Bausachverständiger Benjamin Lobis

Die Kosten für die Beauftragung eines Bausachverständigen lassen sich nicht pauschal angeben, da sie wesentlich vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Maßgeblich sind insbesondere die Art der Fragestellung, der Umfang der erforderlichen Untersuchungen sowie der damit verbundene Zeitaufwand.

Auch objektbezogene Faktoren wie Bauart, Zustand und Zugänglichkeit können eine Rolle spielen. In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Grundlage eines individuell abgestimmten Angebots oder nach tatsächlichem Aufwand. Eine seriöse Einschätzung ist daher erst nach Kenntnis des konkreten Sachverhalts möglich.

Die Hinzuziehung eines Bausachverständigen beim Hauskauf ist aus fachlicher Sicht grundsätzlich empfehlenswert. Im Rahmen einer Besichtigung können Mängel oder Ausführungsabweichungen erkannt werden, die für einen Laien häufig nicht ersichtlich sind.

Dabei geht es nicht nur um den aktuellen Zustand des Gebäudes, sondern auch um mögliche Folgeschäden und wirtschaftliche Risiken. Eine sachverständige Einschätzung kann dazu beitragen, den tatsächlichen Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf realistisch zu bewerten und die Entscheidungsgrundlage zu verbessern.

Im Rahmen einer Bauabnahme erfolgt eine systematische visuelle Überprüfung der ausgeführten Leistungen auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit. Dabei werden insbesondere sichtbare Mängel, Ausführungsabweichungen und funktionale Einschränkungen erfasst und dokumentiert.

Die Prüfung beschränkt sich in der Regel auf den zum Zeitpunkt der Begehung zugänglichen und einsehbaren Zustand. Eine vollständige Bauteilöffnung oder zerstörungsfreie Prüfung aller Konstruktionen ist dabei üblicherweise nicht Gegenstand der Abnahme. Die festgestellten Punkte werden in einem Protokoll festgehalten und bilden die Grundlage für weitere Maßnahmen.

Die Begriffe „Gutachter" und „Sachverständiger" werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Fachlich bezeichnet der Sachverständige eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet. Ein Gutachter ist demnach ein Sachverständiger, der auf Grundlage seiner Fachkunde eine schriftliche Bewertung – also ein Gutachten – erstellt.

Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung, sondern die nachweisbare Qualifikation, Erfahrung und die Fähigkeit, Sachverhalte nachvollziehbar und neutral zu bewerten.

Die Tätigkeit erfolgt überwiegend regional im Bereich Neustadt an der Weinstraße sowie im umliegenden Gebiet in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Je nach Projektumfang und Aufgabenstellung sind auch Einsätze in angrenzenden Regionen möglich.

Die konkrete Einsatzregion wird im Einzelfall abgestimmt.

Die Kaufberatung erfolgt in der Regel im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins. Dabei wird das Objekt visuell begutachtet und auf erkennbare Mängel, Ausführungsabweichungen sowie mögliche Risiken untersucht. Im Vordergrund steht eine fachliche Einschätzung des baulichen Zustands unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Besichtigung zugänglichen Zustands. Im Anschluss erhält der Auftraggeber eine mündliche Einschätzung; auf Wunsch kann diese durch eine schriftliche Ausarbeitung ergänzt werden. Ziel ist es, eine sachliche Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung zu schaffen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Ich berate Sie gerne persönlich – kostenlos und unverbindlich.

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Bausachverständiger (1)

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Email: info@sv-lobis.de

Tel.: +49 1525 4678675